Ob Metall oder Kunststoff, in Luft- und Raumfahrt oder Automobilindustrie, ob unter Wasser oder an Land – seien Sie dabei und helfen Sie, unsere Welt zu verbinden.
Aufgrund der vielfältigen Verfahren bieten wir Ihnen mit unserem modularen Bildungssystem die maßgeschneiderte Lösung für Ihren Karriereweg. Egal, ob Sie Einsteiger beim Löten sind, sich zu einem Spezialisten im Kunststoffschweißen weiterentwickeln wollen oder Ihren persönlichen Funkenflug perfektionieren möchten, wir halten für Sie all diese Möglichkeiten bereit.
Informationsabende und Prüfungstermine
Prüfungstermine
2024jeweils von 16:00 - 20:00 Uhr
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Montag, 23.09.2024
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Freitag, 15.11.2024
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Montag, 18.11.2024
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Montag, 20.01.2025
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Freitag, 14.03.2025
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Montag, 17.03.2025
Bitte denken Sie daran, zur Schweißerprüfung nach ISO-Norm einen gültigen Ausweis und das Anmeldeformular ausgefüllt mitzubringen.
Informationsabend
Montag, 16. September 2024 um 18:00 Uhr-
Montag, 30.09.2024
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Montag, 07.10.2024
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Freitag, 11.10.2024
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Montag, 14.10.2024
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Freitag, 18.10.2024
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Montag, 21.10.2024
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Freitag, 25.10.2024
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Montag, 04.11.2024
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Freitag, 08.11.2024
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Montag, 11.11.2024
Informationsabend
Montag, 13. Januar 2025 um 18:00 Uhr-
Montag, 27.01.2025
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Freitag, 31.01.2025
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Montag, 03.02.2025
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Montag, 10.02.2025
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Freitag, 14.02.2025
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Montag, 17.02.2025
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Freitag, 21.02.2025
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Montag, 24.02.2025
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Freitag, 28.02.2025
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Montag, 10.03.2025
Allgemeine Infos & Parken
Sie möchten sich vorab Informieren? Bitte schreiben Sie uns eine eMail an sekr@gsoe.de.
Bitte beachten:
Kurse und Prüfungen finden in der DVS-Kursstätte Öhringen statt.
(Fürs Navi: Sudetenstraße 10)
Rechtliches
Basis: Lehrgangsstufe für Grundfertigkeiten; Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung
Kehlnaht: Lehrgangsstufen mit abschließender Kehlnahtschweißerprüfung
Blech: Lehrgangsstufen mit abschließender Blechschweißerprüfung
Rohr: Lehrgangsstufen mit abschließender Rohrschweißerprüfung
4099: Schweißen von Betonstahl nach Richtlinie DVS®-EWF 1146
9606-1: Schweißerprüfungen an Bauteilen aus Stahl
9606-2: Schweißerprüfungen an Bauteilen aus Aluminium und Aluminiumlegierungen
9606-3: Schweißerprüfungen an Bauteilen aus Kupfer und Kupferlegierungen
9606-4: Schweißerprüfungen an Bauteilen aus Nickel und Nickellegierungen
29591: Schweißerprüfung für Luft- und Raumfahrt
D: DVS®-Lehrgänge Dünnblechschweißen nach Richtlinie DVS®-1134
HL: Löten metallischer Werkstoffe nach Richtlinie DVS®-1183
Gi: Schweißen in der Gasinstallation (Merkblatt DVS®-1902-1)
Guss: Schweißen von Gußeisenwerkstoffen nach Richtlinie DVS®-1149
Br: Brennschneiden von Blechen und Rohren nach Richtlinie DVS®-1185
SP: Fortbildung zum Schweißpraktiker nach Richtlinie DVS®-IIW/EWF 1170
SFM: Fortbildung zum internationalen Schweißfachmann nach Richtlinie DVS®-IIW/EWF 1171
SGP: Schweißgüteprüfpersonal nach Richtlinie DVS®-IIW/EWF 1178
U: Unterwasserschweißen nach Richtlinie DVS®-EWF 1186
DGR: Schweißerprüfungen nach Druckgeräterichtlinie
alle: z. B. Flammstrahlen, Schweißen von Gußeisen, Bedienung vollmechanisierter Schweißanlagen, Brennschneiden Laser-Fachkraft, DVS®-Schweißwerkmeister, DVS®-Schweißfach-mann, DVS®-Schweißkonstrukteur, DVS®-Schweißtechniker, DVS®-Schweißfachingenieur, DVS®-Schweißgüteprüfpersonal
Die Qualitätssicherung erfolgt durch ein von DVS-PersZert zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem.
Regelmäßige Personalschulungen und Audits gewährleisten einen hohen Qualitätsstandard.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Prüfung und Zertifizierung von Personen
DVS-PersZert
im DVS – Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e. V.
Aachener Straße 172, 40223 Düsseldorf
- Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren von Personen durch DVS-PersZert.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur jeweils im Zusammenhang mit der jeweils gewählten Prüfungs- und Zertifizierungsordnung sowie den entsprechenden Prüfungs- und Zertifizierungsprogrammen von DVS-PersZert.
1.2 Zur Abgabe von rechtlich bindenden Willenserklärungen ist auf Seiten von DVS-PersZert ausschließlich die Geschäftsstelle von DVS-PersZert oder eine vom DVS zugelassene Bildungseinrichtung befugt.
1.3 Die zu prüfenden bzw. zu zertifizierenden Antragsteller werden nachfolgend als Kandidaten bezeichnet. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird davon abgesehen, Funktionsbezeichnungen sowohl in der weiblichen und in der männlichen Form aufzuführen. Alle Funktionsbezeichnungen verstehen sich unabhängig vom Wortlaut sowohl in der weiblichen als auch der männlichen Form.
2.1 Ein Vertrag über die Durchführung eines Prüfungs- bzw. Zertifizierungsverfahrens kommt nach Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars des Kandidaten durch schriftliche Willenserklärung von DVS-PersZert oder einer vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung zustande. Gegenstand des erteilten Auftrages ist die Durchführung des/der dort bezeichneten Verfahren.
2.2. DVS-PersZert behält sich vor, nach freiem Ermessen über die Durchführung und die maßgeblichen Umstände von Prüfungs- und Zertifizierungsverfahren (Kandidatenzahl, Ort, Zeit, sonstige Bedingungen) zu entscheiden.
3.1 Der Antrag ist ausschließlich an die Geschäftsstelle von DVS-PersZert oder eine vom DVS zugelassene Bildungseinrichtung zu richten.
3.2 Soweit sich DVS-PersZert externer Stellen bedient, erfolgt dies nur für die formale Vertragsabwicklung und unterstützende Tätigkeiten z.B. bei der Durchführung einer ggf. erforderlichen Prüfung. Die Verantwortlichkeit für Prüfung und Zertifizierung liegt ausschließlich bei DVS-PersZert.
3.3 Die Kandidaten müssen im Antrag die dort und ggfs. zusätzlich vom jeweiligen Regelwerk geforderten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen.
3.4 DVS-PersZert prüft die Vollständigkeit und formale Richtigkeit der Anmeldeunterlagen sowie das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen.
4.1 Prüfungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen durch DVS-PersZert so gestaltet, dass die Kompetenz der Kandidaten, im Einklang mit dem jeweiligen Programm z.B. durch schriftliche, mündliche, praktische, beobachtende oder andere zuverlässige und objektive Mittel begutachtet werden kann.
4.2 Einzelheiten des Prüfungsablaufs regelt die vom Kandidaten gewählte DVS-PersZert Prüfungsordnung bzw. das Prüfungsprogramm.
4.3 Prüfungstermine und Prüfungsorte werden von DVS-PersZert oder einer vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung dem Kandidaten im geeigneter Form schriftlich bekannt gegeben.
4.4 DVS-PersZert behält sich vor, angekündigte Prüfungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstigen wichtigen Gründen (wie z.B. Krankheit von Prüfern, höhere Gewalt) abzusagen. In diesen Fällen ist die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des Kandidaten ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall von der in Rechnung stellenden Stelle zurückerstattet, sofern die Teilnahme am Ersatztermin vom Kandidaten nicht gewünscht wird.
4.5 DVS-PersZert entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Prüfungstermin bzw. der Antragstellung über die Erteilung einer Prüfungsbescheinigung an den Kandidaten.
5.1 Die Entscheidung über die Zertifizierung wird ausschließlich auf der Grundlage der während des Zertifizierungsprozesses gesammelten Informationen ausschließlich durch DVS-PersZert getroffen.
5.2 Die Zertifizierung darf erst erteilt werden, wenn alle Zertifizierungsanforderungen erfüllt sind.
5.3 Einzelheiten des Zertifizierungsablaufs regelt die vom Kandidaten gewählte DVS-PersZert Zertifizierungsordnung bzw. das Zertifizierungs-programm.
5.4 DVS-PersZert entscheidet innerhalb einer angemessenen Frist nach dem Prüfungstermin bzw. der Antragstellung über die Erteilung des Zertifikats an die Kandidaten.
6. Wahrung der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Vermeidung von Interessenkonflikten
6.1 DVS-PersZert garantiert die Trennung von Bildung, Prüfung und Zertifizierung und die Unabhängigkeit hinsichtlich aller Fragen der Zertifizierung und stellt Verfahren zur bestmöglichen Vermeidung von Interessen-konflikten bereit.
6.2 DVS-PersZert hat sich in einer öffentlichen Erklärung verpflichtet, Antragstellern, Kandidaten und zertifizierten Personen gegenüber fair und unparteiisch zu handeln. (www.dvs-perszert.de)
- Einsprüche und Beschwerden
7.1 Einsprüche gegen das Ergebnis einer Prüfungs- und Zertifizierungsentscheidung und Beschwerden gegen jegliche Randbedingungen im Bereich der Prüfung und Zertifizierung sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen möglich (www.dvs-perszert.de).
8. Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung von Daten der Kandidaten
8.1 Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt durch DVS-PersZert nur, wenn der Antragsteller in seinem Antrag ausdrücklich und schriftlich der Weitergabe seiner personen-bezogenen Daten zugestimmt hat.
8.2. DVS-PersZert wird Dritten gegenüber Daten der Antragsteller nur bekannt geben, sofern ein berechtigtes Auskunftsinteresse nachgewiesen ist.
8.3 Ergeben sich Zweifel an der inhaltlichen Richtigkeit von Daten kann DVS-PersZert diese sperren oder löschen.
9. Gebühren/Zahlungsbedingungen
9.1 Die Auftraggeber erkennen die Gebühren von DVS-PersZert oder der vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung an.
9.2 Rechnungen sind mit der vereinbarten Frist ohne Abzug zu begleichen.
9.3 Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5,0 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB (§ 288 Abs. 1 BGB) berechnet werden.
9.4 DVS-PersZert oder die vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung ist berechtigt, die Vornahme weiterer Prüfungshandlungen vom vorherigen Rechnungsausgleich abhängig zu machen.
9.5 Bis zum Ausgleich aller Forderungen steht DVS-PersZert ein Zurückbehaltungsrecht an zu übergebenden Dokumenten, Prüfungsbescheini-gungen und Zertifikaten zu.
10.1 Alle Informationen, die DVS-PersZert und/oder der vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung zur Kenntnis gelangen und die nicht zur Weitergabe an Dritte vorgesehen sind, werden vertraulich behandelt.
10.2 Die zur Prüfung und Zertifizierung eingereichten Dokumente verbleiben bei DVS-PersZert bzw. bei der vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtung. Die vom DVS zugelassenen Bildungseinrichtungensind gleichermaßen zur Vertraulichkeit verpflichtet.
11.1 Ansprüche der Kandidaten gegen DVS-PersZert, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht unmittelbar durch die Prüfung und/oder der Zertifizierung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit von DVS-PersZert sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
11.2 Die Haftung von DVS-PersZert ist betragsmäßig auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und hierbei in der Höchstsumme jedoch auf das Fünfzigfache der vereinbarten Gebühr beschränkt.
11.3 Aus der Erteilung einer Prüfungs-bescheinigung bzw. eines Zertifikats kann keine über das betreffende Prüfungs- bzw. Zertifizierungsverfahren hinausgehende Qualitäts-feststellung abgeleitet werden.
12.1 Kann die Prüfung und/oder Zertifizierung aus von DVS-PersZert verschuldeten Gründen nicht oder nicht so wie geschuldet durchgeführt werden, räumt der Kandidat DVS-PersZert eine Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist ein.
12.2 Schlägt die Nachbesserung fehl, so hat der Auftraggeber nach vorheriger schriftlicher Ankündigung das Recht, die Weitererbringung der Leistung abzulehnen und vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung der vereinbarten Vergütung zu fordern.
13. Teilunwirksamkeit, Textform
13.1 Für diese Geschäftsbedingungen sowie die Rechtsbeziehungen zwischen DVS-PersZert und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit es sich bei den Auftraggebern um Kaufleute im Sinne des HGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt.
13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Vertragliche Vereinbarungen, deren Änderungen und Ergänzungen oder Aufhebung bedürfen für ihre Wirksamkeit der Textform. Die Vertragssprache ist Deutsch.
13.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen ergänzender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sollen solche Regelungen treten, die die Parteien bei vergleichbaren wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke erkannt hätten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Genehmigung des Präsidiums des DVS vom 23.04.2016 am 01.07.2016 in Kraft.
Schweißtechnische Kursstätte des Deutschen Verbandes für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. (DVS)
Member of European Federation for Welding, Joining and Cutting (EWF)
Member of the International Institute of Welding
Der Gewerblichen Schule Öhringen angegliedert ist die Schweißtechnische Kursstätte Hohenlohe des DVS. Ihre Aufgabe ist die Ausbildung und Zertifizierung von geprüften Schweißern gemäß DIN und EN. Die Ausbildung erfolgt nach DVS- und EWF-Richtlinien.
Die technische Leitung liegt in den Händen von Schweißfachingenieuren.
Schweißlehrgänge werden durchgeführt von zertifizierten Schweißlehrern, die zugleich die Qualifikation als Schweißfachmann (European Welding Specialist) und Qualitätsprüfer (European Welding Inspector) haben.